Kurs | Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in (AZAV) |
Zeitraum | 01.09.2025 — 31.08.2027 |
Kategorie | Gesundheit und Soziales |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | förderfähig bis 100 % |
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Wir bilden Sie zum/zur staatlich geprüften Krankenpflegehelfer/in gemäß der Ausbildungsverordnung der Berufsfachschulen für Pflegehilfe in Sachsen sachgemäß aus.
Pflegekräfte werden überall gesucht – und gut qualifizierte erst recht! - Dem trägt die Politik Rechnung, indem sie für die Ausbildung zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer seit 2023 verschiedene Wege anbietet.
Neben der zweijährigen schulischen Ausbildung zum Krankenpflegehelfer gibt es nun die Möglichkeit, die Ausbildung auf ein Jahr zu verkürzen und dabei eine Förderung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Diese Variante ist geeignet für Personen, die als Helfer bereits mehrere Jahre in der Pflege tätig sind. Für diese Zielgruppe kann auch die zweijährige Ausbildung gefördert werden.
Ein neues, auch förderfähiges Modell ist die Teilzeitausbildung, bei der die Inhalte auf drei Jahre aufgeteilt werden. Allgemein umfasst die Ausbildung mindestens 1540 theoretischen und praktischen Unterricht und 1440 Stunden berufspraktische Unterweisung in einer ambulanten oder stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtung. Dort werden Sie durch einen qualifizierten Praxisanleiter ausgebildet. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten und eine praktische Prüfung umfasst. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Zeugnis mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in“. Mit einem Notendurchschnitt besser als 3,0 wird Ihnen gleichzeitig der Realschulabschluss zuerkannt.
Aufgaben der/des Krankenpflegehelferin/-helfers
Der Tätigkeitsbereich des Krankenpflegehelfers ist vielschichtig. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflegehilfe befähigt dazu, Kompetenzen zu erwerben, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
In der Ausbildung erwerben Sie vor allem folgende Kompetenzen:
Ausbildungsabschluss:
Abschlusszeugnis mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin"/"Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer"
Bewerbungsunterlagen: |
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Weitere Infos finden Sie hier.
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag | 07:45 - 15:05 Uhr |
Dienstag | 07:45 - 15:05 Uhr |
Mittwoch | 07:45 - 15:05 Uhr |
Donnerstag | 07:45 - 15:05 Uhr |
Freitag | 07:45 - 15:05 Uhr |
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