Praxisanleiterin/Praxisanleiter - Weiterbildung gemäß SächsGfbWBVO § 30 ff. (17321)

Kursdetails

Kurs Praxisanleiterin/Praxisanleiter - Weiterbildung gemäß SächsGfbWBVO § 30 ff.
Zeitraum 01.09.2025 — 31.08.2026
Kategorie Gesundheit und Soziales
Kursformat Präsenz
Veranstaltungsart Präsenz
Freie Plätze
Preis 2.120,00 € (umsatzsteuerbefreit)
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Praxisanleiter/innen vermitteln Auszubildenden in der Pflege den Brückenschlag zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit auf der Station.

Die Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hat mit der generalistischen Ausbildung die Bedeutung der Praxisanleitung auf eine neue Stufe gehoben und formuliert in § 4 (1) u. a.: Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen …

Wollen Sie erfolgreich als Praxisanleiter/in arbeiten, benötigen Sie neben hervorragenden Fachkenntnissen vor allem drei Dinge:

  • Vermittlungskompetenz, die aus dem Wissen um pädagogische Prozesse resultiert und
  • emotionale Intelligenz, die mit Ihrer Persönlichkeit als Lehrender verknüpft ist sowie
  • organisatorische Fähigkeiten zur Planung der generalistischen Ausbildung

Deshalb setzt unsere Weiterbildung zwei Schwerpunkte: Wir vermitteln Ihnen das „Handwerkszeug“ des Praxisanleiters gemäß Curriculum der SächsGfbWBVO (§ 30 ff) und entwickeln Ihre Fähigkeiten, andere Menschen zu motivieren sowie Ihre Auffassungen und Absichten zu kommunizieren. Wir unterstützen Sie in der Weiterentwicklung Ihrer sozialen Kompetenz und Empathie. In berufstypische Situationen gestellt, planen und konzipieren Sie Anleitungen, trainieren Konfliktmanagement und Beurteilungsgespräche.

Methoden/Inhalte

Präsenzunterricht, Hospitationspraktikum und Selbststudium gemäß SächsGfbWBVO, Anlage 3

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden, einschließlich einer Hospitation von insgesamt 24 Stunden. Darüber hinaus kann eine Selbststudienzeit von 50 Stunden erforderlich werden.

Abschluss/Zertifikat

Mitarbeitende in Kliniken oder der ambulanten oder stationären Pflege, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben und folgende Aufnahmevoraussetzungen nach § 31 SächsGfbWBVO erfüllen:

  1. Einen Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG
  2. Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten.

Mit der Buchung des Kurses reichen Sie bitte eine schriftliche Bewerbung ein, die folgende Unterlagen enthält (§ 3 SächsGfbWBVO):

  1. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie
  2. Das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie
  3. Den beruflichen Werdegang in tabellarischer Form 
  4. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass er die beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn der Antragsteller in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.

 Der Weiterbildungsträger entscheidet über Ihre Zulassung zur Weiterbildung.

Hinweis

Bitte planen Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Gesamtdauer der Ausbildung auch die Phasen bzw. Tage des Selbststudiums und des Praktikums fest ein.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserem Infoblatt hier.

Veranstaltungsort

Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e.V.
Bildungszentrum Reichenbach
Kirchplatz 7
08468 Reichenbach

+49 3765 5540-0
fs-reichenbach@bsw-mail.de
https://www.bildungszentrum-reichenbach.de/

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