Kurs | Fachpflegeexpertin/Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen - Weiterbildung gemäß SächsGfbWBVO § 34 ff |
Zeitraum | Termine auf Anfrage |
Kategorie | Gesundheit und Soziales |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | 3.080,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
Unverbindlich anfragen |
Die Weiterbildung zur Fachpflegeexpertin bzw. zum Fachpflegeexperten für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen ist eine Aufstiegsqualifizierung für Mitarbeiter/innen und leitende Pflegekräfte im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe SächsGfbWBVO soll die Teilnehmer befähigen, Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen.
Ihr Aufgabengebiet ist komplex und breit gefächert. Insbesondere sind Sie für die Leitung des Pflegedienstes, die Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Pflege, die Dienstplangestaltung, das Personalmanagement und betriebswirtschaftliche Abläufe verantwortlich. Darauf bereiten wir Sie durch eine hochwertige Ausbildung auf den Gebieten der Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft sowie der Pflegewissenschaft und im praktischen Teil der Weiterbildung durch das Lernen vor Ort in zwei unterschiedlichen Bereichen vor. Als Fachpflegeexpertin bzw. Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben arbeiten Sie in stationären Pflegeeinrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe, zum Beispiel Altenpflege- oder Altenwohnheimen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege oder bei ambulanten Diensten.
Nach Abschluss der Ausbildung verleihen wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“.
Präsenzunterricht, Selbststudium und praktische Weiterbildung gemäß SächsGfbWBVO, Anlage 4
Inhalte gemäß § 34 SächsGfbWBVO:
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 810 Stunden.
Davon werden:
Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 4.
Die praktische Weiterbildung im Modul 4.7 nach Anlage 4 soll in mindestens 2 unterschiedlichen Bereichen absolviert werden.
Zeugnis und Urkunde über die Berufsbezeichnung Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen.
Mitarbeitende in Kliniken oder der ambulanten oder stationären Pflege, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben und eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen nach § 35 SächsGfbWBVO erfüllen:
Mit der Buchung des Kurses reichen Sie bitte eine schriftliche Bewerbung ein, die folgende Unterlagen enthält (§ 3 SächsGfbWBVO):
Der Weiterbildungsträger entscheidet über Ihre Zulassung zur Weiterbildung.
Bitte planen Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Ausbildungszeit auch die Phasen des Selbststudiums und des Praktikums fest ein.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserem Infoblatt hier.
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