Kurs | Geprüfter Logistikmeister (berufsbegleitend) |
Zeitraum | 25.07.2025 — 14.11.2026 |
Kategorie | Meister |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | 6.340,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
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Geprüfte Logistikmeister konzipieren, planen und steuern Sie logistische Prozesse, Sie planen Arbeitsabläufe und disponieren Personal und Material.
Aufstiegsfortbildung mit IHK-Prüfung (Vollzeit) - Aufstiegsfortbildung mit IHK-Prüfung
Geprüfte Logistikmeister sind qualifiziert, logistische Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Anforderungen zu planen, zu steuern und zu überwachen. Sie wirken bei der Konzeption und Weiterentwicklung logistischer Prozesse mit und stellen den bedarfsgerechten Einsatz von Eigen- und Fremdpersonal sicher. Neben logistischen Fachkenntnissen besitzen sie wirtschaftliches, rechtliches und technisches Know-how.
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
2. Handlungsspezifische Qualifikation
3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO)
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
Laut Rechtsverordnung ist die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO
Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fachkräfte mit einem anerkannten Berufsabschluss in einem mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder sonstige Berufsausbildung mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis.
förderfähig über Aufstiegs-BAföG
Wochentag | Uhrzeit |
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Freitag | 13:00 - 20:15 Uhr |
Samstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
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