Kurs | Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik ohne AdA (Vollzeit) - Schwerpunkt Automatisierungs- und Informationstechnik |
Zeitraum | 10.12.2025 — 20.05.2026 |
Kategorie | Meister |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | 6.100,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
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Industriemeister Elektrotechnik sind Spezialisten für alle Industriezweige und Branchen, die mit Elektrizität arbeiten. Sie nehmen eine steuernde und leitende Position ein.
Aufstiegsfortbildung mit IHK-Prüfung (Vollzeit) - Vorbereitungskurs auf die IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfte Industriemeiste sind qualifiziert, anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie tragen die Verantwortung für beispielsweise eine störungsfreie Koordination von Produktionsabläufen, für die Qualitätssicherung sowie für die generelle Sicherheit im Betrieb. Weitere typische Aufgabenfelder sind die Planung von Qualitätsvorgaben sowie die Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen und natürlich das Führen der Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele.
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
2. Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich "Technik"
Schwerpunkt Automatisierungs- und Informationstechnik
Handlungsbereich "Organisation"
Handlungsbereich "Führung und Personal"
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO
Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fachkräfte bzw. Facharbeiter mit einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann sowie mind. ein Jahr einschlägige Berufspraxis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zulassung ebenfalls gewährt werden.
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag | 08:00 - 16:45 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:45 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 16:45 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:45 Uhr |
Freitag | 08:00 - 16:45 Uhr |
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